Raumordnungsverfahren,
was ist das, was soll das ?
Zum Thema ROV / Raumordnunsverfahren fanden verschiedene Infoveranstaltungen statt. Frau RA Dr. Michéle John (Kanzlei Rechtsanwälte Günther ) war so freundlich, uns Ihr Skript zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen, hierfür nochmals herzlichen Dank.
Schienenhinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung
1. Warum findet ein Raumordnungsverfahren für die Schienenhinterlandanbindung
der FBQ statt?
Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) wurde die möglichst
umweltgerechte Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) als
Ziel der Raumordnung festgelegt. Die Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck
und Puttgarden soll gemäß deutsch-dänischem Staatsvertrag bis 2018 elektrifiziert
und spätestens bis 2025 zweigleisig ausgebaut werden (Ziffer 3.4.2. LEP).
Der konkrete Trassenverlauf ist nicht als Ziel der Raumordnung festgelegt und
bedarf aus diesem Grund einer gesonderten landesplanerischen Beurteilung im
Raumordnungsverfahren.
2. Was ist ein Raumordnungsverfahren?
Das Raumordnungsverfahren ist ein besonderes Verfahren zur Beurteilung der
Raumverträglichkeit von raumbedeutsamen Einzelvorhaben (§ 15 Abs. 1
ROG). Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen
der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander
abgestimmt werden können. Das Raumordnungsverfahren endet mit
einer raumordnerischen Beurteilung durch die zuständige Landesplanungsbehörde
Schleswig-Holstein (Staatskanzlei).
3. Wer ist an die Beurteilung gebunden
Die raumordnerische Beurteilung entfaltet keine unmittelbare rechtliche Wirkung
gegenüber Privaten oder der Vorhabenträgerin. Sie ersetzt keine Genehmigungen,
Planfeststellungsbeschlüsse oder sonstige behördliche Zulassungs-
entscheidungen zum Vorhaben der Schienenhinterlandanbindung FBQ. Allerdings
ist die raumordnerische Beurteilung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren
der Schienenhinterlandanbindung FBQ zu berücksichtigen und deswegen
von herausgehobener Bedeutung.
4. Ist die raumordnerische Beurteilung gerichtlich überprüfbar?
Die raumordnerische Beurteilung ist nicht unmittelbar anfechtbar. Im nachfolgenden
Planfeststellungsverfahren ist eine gerichtliche Überprüfung des
Raumordnungsverfahrens allerdings möglich. Wird ein Planfeststellungsbeschluss
zur Schienenhinterlandanbindung FBQ angefochten, kann auch inzident
das Raumordnungsverfahren, insbesondere die dort vorgeschlagene Trassenwahl,
überprüft werden.
5. Warum sollten sich Bürger am Raumordnungsverfahren beteiligen?
Die Landesplanungsbehörde muss öffentliche und private Belange umfassend
ermitteln und somit die Stellungnahmen der betroffenen Bürger berücksichtigen.
Nutzen Sie die Bürgerbeteiligung als Möglichkeit der demokratischen
Teilhabe an Planungsprozessen.
6. Wie können sich Bürger beteiligen?
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren liegen einen Monat bei den Städten
und Gemeinden aus und können dort von jedermann eingesehen werden.
Der genaue Zeitraum und Ort der Auslegung wird zuvor amtlich bekannt gemacht.
Bitte beachten Sie die amtlichen Bekanntmachungen und eventuelle
Presseartikel in den Tageszeitungen.
Stellungnahmen können bis zwei Wochen nach der Auslegung bei den Gemeinden
und Städten abgegeben werden. Die Frist darf nicht versäumt werden,
da Ihre Stellungnahme im Raumordnungsverfahren sonst nicht beachtet werden
muss (sog. Ausschlussfrist).
Jeder kann seine Bedenken und Einwendungen zum Raumordnungsverfahren
schriftlich formulieren oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus abgeben.
Die private Betroffenheit sollte dabei möglichst konkret beschrieben werden,
z.B. wie weit entfernt Ihr Grundstück von der Trasse liegt, wie es genutzt wird,
welche Beeinträchtigungen zu befürchten sind (Lärm, Erschütterungen etc.).
Sobald der Termin für die Auslegung der Raumordnungsunterlagen feststeht,
werden bei den Gemeinden und Städten sog. Mustereinwendungen ausliegen,
die Sie benutzen können.
Rechtsanwältin
Dr. Michéle John