In den runden Tischen bzw dem Dialogorum ist ein Forderungskatalog erstellt worden. Dieser stellt im ersten Teil die allgemein gültigen Forderungen aller betroffenen Gemeinden dar, im zweiten Teil wurden dann die von der jeweils betroffenen Kommune erstellten Einzelforderungen gesammelt.
Die Gemeinde Scharbeutz fordert demnach:
1. Beibehaltung einer direkten Fuß- und Radewegeverbindung zwischen dem Neddelstredder und der Neißestraße, damit insbesondere Schulkinder, Urlauber, Besucher der Jugendbildungsstätte Klingberg und des Geländes der freien Pfadfinder weiterhin sicher ihre Zielorte erreichen können.
2. Verlegung der Bahnstation Scharbeutz nördlich des Bövelstredder (s. Anlage).
3. Erhalt der alten Autobahn-Unterführung des Bövelstredder als Zugang zur neuen Bahnstation Scharbeutz.
4. Neuerstellung eines Bahnhofsgebäudes mit beheiztem Warteraum, Sanitäranlagen und Fahrradabstellanlagen (vergleichbar zu dem bestehenden und erst vor einigen Jahren erstellten Bahnhofsgebäude Scharbeutz) unter Berücksichtigung von Flächen für E-Mobilität.
5. Unter der Maßgabe, dass Haffkrug kein Flügelungsbahnhof wird, sind aufgrund des zu erwartenden erhöhten Ziel- und Quellverkehrs (z.B. durch den Hansa-Park) die übrigen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Park & Ride-Flächen) entsprechend größer auszugestalten.
6. Die geplante Unterführung zur Erreichung der Bahnsteige in Haffkrug ist abweichend von den Regelmaßen der DB mindestens in einer Breite von 4 Metern herzustellen und die Höhe der Unterführung entsprechend der Länge anzupassen.
7. Aufgrund der großen Höhenunterschiede zwischen den Bahnsteiganlagen und den Bahnhofsvorgelände müssen die Zugänglichkeiten der Bahnstationen in Haffkrug und Scharbeutz auch über Aufzüge sichergestellt werden (ausschließlich Rampenanlagen, wie sie derzeit am Bahnhof in Scharbeutz gegeben sind, sind insbesondere für ältere Fahrgäste mit nicht-elektrischen Mobilitätshilfen unzu-mutbar).
8. Die Bahnsteige beider Bahnstationen sind mit ausreichend dimensionierten überdachten Wartebereichen auszustatten. 9. Die Treppenanlagen der Bahnstationen sind zu überdachen. 10. Hinsichtlich der Erschließung der Bahnstation Haffkrug gibt es derzeit noch keine feststehende Planung. Daher ist eine abschließende Beurteilung seitens der Gemeinde Scharbeutz noch nicht möglich. Die Gemeinde behält sich vor, entsprechende Anmerkungen vorzunehmen, sobald die Vorplanung seitens der DB abgeschlossen ist und diese Unterlagen der Gemeinde zur Verfügung stehen.
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